Gesetzliche Bestimmungen zur Autoscheibentönung
- Die Folien dürfen nur bis zur Scheibenhalterung aufgebracht werden.
- Ein Verklemmen bzw. eine Verbindung der Folie mit der Scheibeneinfassung oder der Gummidichtung ist unzulässig.
- Das zugeteilte Prüfzeichen (Druck oder Lasergravur, muß mit der Nummer in der ABG übereinstimmen) muss auf jeder (auch noch so kleinen) Scheibe gut lesbar angebracht - sein (bei Versenkbaren, wenn diese geschlossen sind).
- Die ABG Bescheinigung muss im Fahrzeug mitgeführt werden
- Die Folie darf nur an den Scheiben, die für die Sicht des Fahrzeugführers nicht von Bedeutung sind und nur an der Innenseite angebracht werden
(i.d.R. alle Scheiben hinter der sog. B-Säule).
- Der Leuchtbereich der zusätzlichen Bremsleuchte muss freigelassen werden.
- Das Fahrzeug muss mit einem zweiten Außenspiegel ausgerüstet sein.